Wo eure Kleinsten die Größten sind!

Stellenangebot

Für das Förderprogramm „Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“, welches durch den Europäischen Sozialfonds und den Freistaat Sachsen finanziert wird, sucht die Gemeinde Olbersdorf für das Kinderhaus SPIELKISTE

eine/n Kita-Sozialarbeiter/in

Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung mit 30 Wochenstunden, die vorerst vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2026 befristet ist.

In unserer umfangreich sanierten kommunalen Kindereinrichtung werden 240 Kinder in den Fachbereichen Krippe, Kindergarten und Hort gebildet, gefördert und betreut. Nähere Informationen zu unserem Kinderhaus finden Sie unter www.kinderhaus-spielkiste.de.

Kitasozialarbeit ist ein ergänzendes sozialpädagogisches Angebot für Kinder und Familien in riskanten Lebenslagen. Ziel ist es, Kinder bei der Überwindung individueller Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu unterstützen und damit deren Bildungs-, Teilhabe- und Entwicklungschancen zu erhöhen.

Kitasozialarbeit im Programm KINDER STÄRKEN 2.0 …

  • ergänzt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen durch Konzepte, Methoden, Handlungsprinzipien sowie Verfahren Sozialer Arbeit
  • wendet sich lebenslagenbedingten Risiken und deren Folgen zu
  • wirkt präventiv, kompensatorisch und intervenierend
  • befördert ein lebenslagensensibles Kitaprofil
  • arbeitet kooperativ, sozialraumorientiert und begleitet zu weiteren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sowie zu anderen sozialen Diensten

Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit muss der/die Bewerber/in über eine der folgenden Qualifikationen verfügen: Diplom/Bachelor/Master Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Heilpädagogik mit möglichst zweijähriger Berufserfahrung. Zugelassen sind auch Berufsqualifikationen in Kinder- und Jugendpsychologie, Förderpädagogik, Sprachheilpädagogik oder Rehabilitationspädagogik.

Darüber hinaus können sich auch staatl. anerk. Erzieher/innen oder staatl. anerk. Heilpädagogen/innen mit FSA bewerben, wenn sie über eine möglichst vierjährige Berufserfahrung verfügen.

Wir erwarten die Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit und einen freundlichen Umgang mit den Kindern, Eltern, Kollegen / Kolleginnen und Vorgesetzten sowie selbstständiges Arbeiten in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und den pädagogischen Fachkräften.

Dafür bieten wir Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team sowie eine tarifgerechte Bezahlung, Urlaubsgewährung und die entsprechenden sozialen Leistungen nach dem TVöD-SuE. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 16.06.2023 an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung Olbersdorf, Personalamt, Oberer Viebig 2 A, 02785 Olbersdorf

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, nicht erstattet werden. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung an unter: info@olbersdorf.de.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Anhänge als ein gesamtes PDF-Dokument zu übermitteln sind.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Bewerbungen werden gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 24. Mai 2016 in Verbindung mit dem Sächsischem Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) vom 24.05.2018 verarbeitet und gespeichert.
Die mit dem Ausschreibungsverfahren erfassten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer, usw.) werden unter Beachtung des Datenschutzes erfasst.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist. (§ 3 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz vom 26. April 2018 [SächsGVBl. S. 198, 199]).