Wo eure Kleinsten die Größten sind!

Elternrat

im Integrativen Kinderhaus SPIELKISTE

1. Reihe v.l. Frau Thiele und Frau Dittrich

2. Reihe v.l. Frau Frömmer, Frau Trenkler (Vorsitzende) und Herr Trenkler (Schriftführer)

Weitere Elternratsmitglieder sind: Frau Kunze, Frau Kunert, Frau Rudolph, Frau Treitinger

Gemeinsam geht´s leichter - Elternmitwirkung in der Kita ist eine wichtige Sache

Neben der Beteiligung von Kindern ist die Partizipation der Eltern und Erziehungsberechtigten wichtig für eine gelingende pädagogische Arbeit bzw. Erziehungs-partnerschaft in unserem Kinderhaus.

Partizipation in der Kita braucht deshalb die Beteiligung aller – auch von Müttern und Vätern. Partizipation von Eltern bietet die Chance für eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit von der alle, vor allem aber auch die Kinder profitieren.  

Gesetzliche Grundlage

Entsprechend § 22 a Abs. 2 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihren Einrichtungen »mit den Erziehungsberechtigten … zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses« zusammenarbeiten. Außerdem wird festgestellt: »Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen.« Damit sind bereits im Bundesrecht weitgehende Mitwirkungsmöglichkeiten der Elternschaft in Rahmen der Kindertagesbetreuung vorgesehen. Wenn in § 22 a Abs. 3 SGB VIII festgestellt wird, dass sich »das Angebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren« soll, so bedarf dies einer Institution, über die diese Bedürfnisse an die Einrichtung herangetragen werden. Dies ist entsprechend § 6 Abs.1 - 4 SächsKitaG der Elternbeirat.

(siehe: „Empfehlung zur Arbeit der Elternbeiräte in sächsischen Kindertageseinrichtungen“ verabschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss am 28.09.2023 durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)

Wahl des Elternrates

Im Elternrat kann jeder mitarbeiten, der dies gern möchte. Dazu sollten die Eltern die Rechte und Pflichten des Elternrates kennen und über das Wahlverfahren informiert sein. Für alle Eltern gibt es im Vorfeld der Wahl einen Flyer zum Thema „Elternrat“. Elternrat können nur Mutter oder Vater werden, deren Kind in die Krippe oder in den Kindergarten geht.

In Krippe und Kindergarten werden jedes Kindergartenjahr pro Gruppe mindestens zwei Elternvertreter gewählt. Im ersten Elternabend des neuen Kindergartenjahres werden alle zur Wahl stehenden Eltern vorgestellt. Das Wahlverfahren erfolgt in offener Wahl.  In der darauffolgenden ersten Elternratssitzung findet die Wahl des Elternratsvorsitzenden, des Stellvertreters und des Schriftführers statt. Alle gewählten Elternratsmitglieder haben ihr Amt bis zur nächsten Wahl inne und

werden im Eingangsbereich Krippe/Kindergarten mit Foto (Mutter/Vater und Kind/Kinder) und Name veröffentlicht.

Aufgaben des Elternrates

Der Elternrat hat kein Entscheidungsrecht, aber ein Mitwirkungsrecht!

Um die Arbeit des pädagogischen Fachpersonals mitwirkend zu unterstützen, können Eltern im Elternrat aktiv werden. Wichtig ist, nicht nur an das eigene Kind zu denken, sondern an die ganze Einrichtung. Unser Kinderhaus ist an aktiven Eltern sehr interessiert.

Durch die Wahl in den Elternrat haben die gewählten Vertreter der Elterngemeinschaft Gelegenheit, in die Aktivitäten der Einrichtung zu blicken und mitzuwirken.
Der Elternrat versteht sich als Bindeglied und ist Ansprechpartner für die Elternschaft bei Unklarheiten, Anregungen, Wünschen, sowie Fragen und vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Kinderhausleitung und dem Träger. Er nimmt somit eine wichtige Vermittlungsposition und ist unterstützend für Kinder und Familien unserer Einrichtung tätig und hilft aktiv bei Aktionen und Festen. Gleichzeitig hat der Elternrat das Recht, über Belange der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorfeld vertraulich durch die Leitung des Kinderhauses informiert zu werden.  

In Krippe und Kindergarten treffen sich Kinderhausleitung, Kitasozialarbeiterin und Elternrat mindestens viermal im Kindergartenjahr zu Gesprächen. Zusätzliche Treffen können von Seiten der Eltern gewünscht oder durch die Kinderhausleitung angesetzt werden.  

Aufgabenverteilung:

Vorsitzender und Stellvertreter:           

  • direkte Ansprechpartner für die Kinderhausleitung
  • verantwortlich für Einladungen, wenn Elternratssitzungen auf Wunsch der Eltern stattfinden
  • Koordinierung der Verantwortlichkeiten bei Aktionen und bestimmten Vorhaben

Schriftführer:   

  • Protokoll führen und verteilen (an alle Elternratsmitglieder, die Kinderhausleitung und die Kitasozialarbeiterin)
  • Aushang des Protokolls im Eingangsbereich

Alle Elternratsmitglieder:

  • Mitwirkung und Unterstützung bei Projekten und Veranstaltungen des Kinderhauses
  • Präsentation durch Aushänge und Ähnliches
  • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressemitteilungen)
  • Akquise und Beantragung von relevanten Projektenförderungen und /oder Spenden

Kinderhausleitung/Kitasozialarbeiterin:

  • Organisation und Durchführung der Wahl
  • Einladung zu Elternratssitzungen mindestens zweimal jährlich
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten und bei Bedarf einer Kinderbetreuung während der Elternratssitzung (sofern diese in der Öffnungszeit der Einrichtung stattfindet)
  • Dokumentation der Arbeit (z.B. in einem Elternrats-Ordner)
  • Finanzielle Planung und Absicherung von Vorhaben
  • Akquise und Beantragung von relevanten Projektenförderungen
  • Gestaltung/Aktualisierung des Informationsbereiches über die Elternratsarbeit im Kinderhaus (Fotos, Aushänge …)

Um öffentlichkeitswirksam zu arbeiten und nicht nur Eltern, sondern auch dem pädagogischen Team Einblick in die Arbeit zu gewähren, ist es günstig, die Ergebnisse der Arbeit des vergangenen Jahres sowie die Pläne fürs neue Jahr für alle zugänglich zu präsentieren (Infotafel Eingang).